Glossar · Anime und Manga
Doujinshi: Was der Begriff bedeutet
Ein Doujinshi ist eine selbst verlegte, nicht kommerzielle Publikation. So erklärt ihn die Comic Market (Comiket) in Tokio, die sich selbst als Marktplatz für Doujinshi beschreibt. Über den Inhalt sagt das Wort nichts: Ein Doujinshi kann explizite Inhalte haben, muss es aber nicht. Hefte mit expliziten Inhalten heißen Hentai-Doujinshi – für sie gibt es eigene Indexseiten wie nhentai.
Wie die Comiket den Begriff verwendet
Die Comiket begann nach eigener Darstellung 1975 als Raum für neue Ausdrucksformen im Manga und als Treffpunkt für Fans und hat so einen alternativen Vertriebsweg für Manga, Anime, Spiele und Texte über diese Werke geschaffen.
Wer auf der Comiket ein Doujinshi herausgibt, heißt dort „Circle“. Zur ersten Comiket im Dezember 1975 kamen laut Veranstalter 32 Circles und geschätzt 700 Besucher, zur Comic Market 84 im August 2013 rund 35.000 Circles und rund 590.000 Besucher. Außerdem finden nach Angaben der Comiket in ganz Japan jedes Wochenende Doujinshi-Märkte statt.
Was der Begriff nicht sagt
Doujinshi ist keine Genre-Bezeichnung. Die Definition der Comiket stellt nur darauf ab, wie ein Heft erscheint – selbst verlegt und nicht kommerziell –, nicht darauf, was darin steht.
Hefte mit expliziten Inhalten heißen Hentai-Doujinshi. Love8 beschreibt nhentai als Index für solche Hefte; wie die Seite mit Codes und Tags funktioniert, steht unter nhentai.
Gezeichnet heißt nicht automatisch erlaubt
Ob ein Inhalt gezeichnet ist oder ein reales Geschehen zeigt, spielt im Strafrecht nicht immer die entscheidende Rolle. Für sexuelle Darstellungen mit Kindern oder Minderjährigen regeln Deutschland und die Schweiz ausdrücklich, dass auch nicht reale Inhalte erfasst sind:
Deutschland: Auch kinderpornografische Inhalte, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, sind nach § 184b Abs. 1 Satz 2 StGB strafbar, wenn sie verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; der Strafrahmen ist dann Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Amtlicher Text: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Schweiz: Art. 197 Abs. 4 StGB erfasst ausdrücklich auch pornografische Inhalte, die nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben: Wer sie herstellt, anbietet, zugänglich macht, erwirbt oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zeigen die Inhalte tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Was das Strafrecht in Deutschland sonst zur Pornografie regelt, erklärt die Seite § 184 StGB. Wie Österreich nicht reale Darstellungen behandelt, hat Love8 nicht geprüft. Diese Seite bewertet keine einzelnen Werke oder Websites.
Häufige Fragen
Ist jedes Doujinshi ein Porno-Manga?
Nein. Die Comiket definiert Doujinshi als selbst verlegte, nicht kommerzielle Publikation; über den Inhalt sagt der Begriff nichts. Hefte mit expliziten Inhalten heißen Hentai-Doujinshi.
Sind gezeichnete Darstellungen immer erlaubt?
Nein. In Deutschland sind nach § 184b Abs. 1 Satz 2 StGB auch kinderpornografische Inhalte strafbar, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. In der Schweiz erfasst Art. 197 Abs. 4 StGB ausdrücklich auch nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen.
Wo erscheinen Doujinshi?
In Japan unter anderem auf Doujinshi-Märkten: Nach Angaben der Comiket finden solche Märkte in ganz Japan jedes Wochenende statt. Die Comiket selbst beschreibt sich als Marktplatz für Doujinshi.
Weiterführende Themen
Quellen
- Comic Market's Ideals and Vision – Comic Market Preparations Committee (Comiket), Tokio (englisch); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- nhentai – Erklärseite von Love8 – eigene Angaben von Love8.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 184b – gesetze-im-internet.de – Bundesministerium der Justiz (nichtamtliche Fassung des geltenden Bundesrechts); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) – Fedlex – Publikationsplattform des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft; abgerufen am 1. Oktober 2026.
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