Über Love8
Wie Love8 Angaben prüft und kennzeichnet
Einige Seiten auf Love8 enthalten Übersichten aus der Love8-Wissensdatenbank. Jede Angabe darin nennt ihre Herkunft: ob sie mit einer externen Quelle abgeglichen wurde, ob sie nur aus Love8-Unterlagen stammt oder ob Love8 sie gar nicht erfasst hat. Wo sich die Unterlagen widersprechen, sagt die Übersicht das, statt eine Seite auszuwählen.
Die Kennzeichnungen im Einzelnen
| Kennzeichnung | Bedeutung |
|---|---|
| „extern belegt“ | Die Angabe wurde mit einer externen Quelle abgeglichen, etwa der offiziellen Website eines Anbieters. |
| „extern nicht geprüft“ | Die Angabe stammt aus den Love8-Unterlagen einer anderen Sprachversion und wurde nicht mit einer externen Quelle abgeglichen. |
| „Nicht erfasst“ | Love8 hat dazu keine Angabe belegt. Das heißt nicht, dass es das nicht gibt. |
| „Uneinheitlich erfasst“ | Die Love8-Unterlagen widersprechen sich. Love8 nennt deshalb keinen Wert. |
| „Nicht verglichen“ | In einem Vergleich fehlt ein Merkmal, weil die Angaben dazu widersprüchlich sind. |
Rechtsangaben: immer mit Land
Rechtsangaben stehen in eigenen Kästen. Jeder Kasten nennt das Land, für das die Vorschrift gilt – Deutschland, Österreich, Schweiz oder EU –, den amtlichen Text als Quelle und das Abrufdatum. Bei EU-Regeln steht dabei, dass sie in Deutschland und Österreich gelten, nicht in der Schweiz. Eine Regel aus einem Land wird nicht stillschweigend auf ein anderes übertragen.
Welche Gesetze Love8 bisher geprüft hat, zeigt die Übersicht Rechtslage.
Was Love8 nicht geprüft hat
Einige Angaben hängen vom Land ab, in dem Sie sich befinden, und können sich jederzeit ändern: aktuelle Preise, ob ein Konto nötig ist, welche Zahlungswege funktionieren und ob eine Seite erreichbar ist. Das hat Love8 weder für Deutschland noch für Österreich oder die Schweiz geprüft. Stehen solche Angaben in einem Text, sind sie redaktionelle Beobachtungen, keine geprüften Fakten.
Worauf sich Love8 stützt
- Gesetze: gesetze-im-internet.de für Deutschland, das RIS für Österreich, Fedlex für die Schweiz und die amtlichen Texte der EU.
- Sicherheitshinweise: die Polizei in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Bedienung von Browsern und Zahlungsdiensten: die offiziellen Hilfeseiten der Anbieter.
- Plattformen: ihre eigenen Nutzungsbedingungen und Hilfeseiten – sie belegen nur, was eine Plattform über sich selbst sagt.
Die Übersichten der Wissensdatenbank beruhen auf solchen Unterlagen und Quellen, nicht auf eigenen Tests der Plattformen. Love8 erklärt, was in Vorschriften und offiziellen Hinweisen steht, und bewertet keine Einzelfälle; für eine rechtliche Einschätzung des eigenen Falls ist eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei die richtige Adresse.
Häufige Fragen
Heißt „Nicht erfasst“, dass es etwas nicht gibt?
Nein. „Nicht erfasst“ bedeutet nur, dass Love8 dazu keine Angabe belegt hat.
Warum nennt Love8 bei Widersprüchen keinen Wert?
Ein ausgewählter Wert würde eine Sicherheit vortäuschen, die es nicht gibt. Love8 schreibt dann „Uneinheitlich erfasst“.
Gilt eine deutsche Regel auch in Österreich oder der Schweiz?
Nicht automatisch. Jede Rechtsangabe auf Love8 ist einem Land oder der EU zugeordnet und wird nicht auf andere Länder übertragen.
Weiterführende Themen
Quellen
- Kennzeichnungen der Love8-Wissensdatenbank – eigene Angaben von Love8.