Kosten

Der Knopf muss die Zahlung sagen, nicht nur Weiter

Im deutschen Recht muss die Bestellsituation so gebaut sein, dass du ausdrücklich bestätigst, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Steht die Bestellung auf einer Schaltfläche, erfüllt der Unternehmer das nur, wenn dort gut lesbar nichts anderes steht als zahlungspflichtig bestellen oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Das steht in § 312j Absatz 3 BGB, gelesen am 28. Oktober 2026.

Was der Absatz noch sagt

Absatz 1 verlangt spätestens zu Beginn der Bestellung klare Angaben zu Lieferbeschränkungen und Zahlungsmitteln. Absatz 2 verlangt unmittelbar vor der Bestellung bestimmte Informationen hervorgehoben. Absatz 4 sagt: Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Pflicht aus Absatz 3 erfüllt ist.

Absatz 5 nimmt Verträge aus, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen werden, und nimmt Webseiten und Verträge über Finanzdienstleistungen von den Pflichten der Absätze 1 und 2 aus. Eine Cam-Seite ist nicht schon deshalb eine Finanzdienstleistung, weil sie Tokens verkauft. Ob im Einzelfall Absatz 5 greift, entscheidet diese Seite nicht.

Was du auf der Seite sehen solltest

Häufige Fragen

Ist Subscribe genug?

Nur wenn die Formulierung eindeutig die Zahlungspflicht sagt. Ein bloßes Subscribe ohne diesen Gehalt erfüllt den deutschen Absatz 3 nach seinem Wortlaut nicht. Ob der Absatz auf die konkrete ausländische Seite anwendbar ist, bleibt eine zweite Frage.

Gilt das in Österreich und der Schweiz?

Dieser Absatz ist deutsches BGB. Österreich hat ein eigenes Fernabsatzrecht. Die Schweiz ist nicht über diesen Paragraphen erfasst. Love8 überträgt ihn nicht.

Weiterführende Themen

Quellen und Grenzen

Der Button ersetzt nicht die Frage, ob der Preis klar sein muss.

Preis daneben