Sicherheit · Notfall

Erpressung mit intimen Aufnahmen: Was du jetzt tun solltest

Zahl nicht, brich den Kontakt ab und wende dich an die Polizei – das raten die Polizeistellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz übereinstimmend. Eine Zahlung beendet die Erpressung in der Regel nicht; oft fordern die Täter danach noch mehr.

Du musst dich dafür nicht schämen. Die Schweizerische Kriminalprävention formuliert es so: Die Polizei ahndet Verbrechen, keine menschlichen Schwächen.

Stand: 1. Oktober 2026 · Hinweise der Polizei in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Wie die Erpressung abläuft

Die Polizeistellen beschreiben ein wiederkehrendes Muster: Eine unbekannte, attraktive Person nimmt über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen Kontakt auf und schlägt schnell einen Videochat vor. Dort soll man sich ausziehen oder sexuelle Handlungen vornehmen. Das Gegenüber zeichnet heimlich auf und droht danach, die Aufnahmen zu veröffentlichen oder an Familie, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken.

Daneben gibt es zwei Varianten. Erstens massenhaft verschickte E-Mails, die nur behaupten, es gebe kompromittierende Aufnahmen – die Schweizerische Kriminalprävention spricht von einer „leeren Drohung“. Zweitens Fälschungen: Das österreichische Bundeskriminalamt kennt Fälle, in denen harmlose Videos oder Profilbilder mit gefälschten sexuellen Aufnahmen zusammengesetzt wurden.

Was du jetzt tun solltest

  1. Nicht zahlen und nichts nachschicken. Weder Geld noch Kryptowährung, und auch keine weiteren Aufnahmen. Die Polizei in allen drei Ländern rät, auf die Forderungen nicht einzugehen.
  2. Kontakt abbrechen. Nicht mehr antworten, die Person blockieren und das Profil beim Betreiber der Plattform melden.
  3. Profil schließen. Stell deine Privatsphäre-Einstellungen so ein, dass niemand mehr dein Profil sehen kann – das rät das österreichische Bundeskriminalamt.
  4. Beweise sichern – hier unterscheiden sich die Hinweise. Die Polizei in Österreich und der Schweiz rät ausdrücklich, Screenshots des Profils, Chatverläufe, E-Mails und Zahlungsbelege zu sichern. Die deutsche Polizeiberatung empfiehlt, das Vorgehen mit der örtlichen Dienststelle abzusprechen; die Beamten sagen dann zum Beispiel, ob Screenshots und das Speichern des Chats sinnvoll sind.
  5. Anzeige erstatten. In der Schweiz ist Erpressung ein Offizialdelikt: Sobald die Polizei von einem Fall erfährt, ermittelt sie. Bereits gezahltes Geld zurückzubekommen, ist laut Schweizerischer Kriminalprävention allerdings wenig wahrscheinlich.
  6. Veröffentlichte Aufnahmen melden. Wurde etwas hochgeladen, verlange beim Betreiber der Seite die Löschung. Laut Polizeiberatung kann man unangemessene Inhalte dort über eigens dafür eingerichtete Buttons melden. Wie du darüber hinaus vorgehen kannst, steht auf der Seite Intime Bilder entfernen lassen.

Wenn nur eine E-Mail droht

Laut Polizei werden solche Erpresser-E-Mails häufig massenweise als Spam verschickt. Nach der Schweizerischen Kriminalprävention ist der Computer der Empfänger in diesen Fällen weder infiziert, noch besitzen die Absender tatsächlich kompromittierendes Material. Auch hier gilt: nicht zahlen. In der Schweiz kannst du solche E-Mails dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS melden.

So schützt du dich

Häufige Fragen

Hört die Erpressung auf, wenn ich zahle?

Nach den Erfahrungen der Polizei in der Regel nicht. Das österreichische Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass die Täter nach der ersten Überweisung oft mehr Geld fordern, weil sie jetzt wissen, dass bei dir etwas zu holen ist.

Soll ich Screenshots machen?

Die Polizei in Österreich und der Schweiz rät, Beweise zu sichern: Screenshots des Profils, Chatverläufe, E-Mails und Zahlungsbelege. Die deutsche Polizeiberatung empfiehlt, das mit der örtlichen Polizeidienststelle abzusprechen.

Bin ich der Einzige, dem das passiert?

Nein. Das österreichische Bundeskriminalamt betont, dass es viele Betroffene gibt, und rät ausdrücklich dazu, den Fall anzuzeigen.

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Quellen

Stand dieser Seite: 1. Oktober 2026. Angaben der Quellen können sich seither geändert haben.