Sicherheit · Notfall
Intime Bilder ohne Zustimmung im Netz: Was du tun kannst
Am wirksamsten ist die Löschung an der Quelle: Melde die Aufnahmen beim Betreiber der Website, auf der sie stehen – Hostinganbieter in der EU müssen dafür ein leicht zugängliches Meldeverfahren anbieten. Zusätzlich kannst du sie aus der Google-Suche entfernen lassen und über StopNCII teilnehmenden Plattformen helfen, die Bilder zu erkennen und zu entfernen.
1. Beim Betreiber der Website melden
Die Aufnahmen verschwinden erst, wenn der Betreiber der Website sie löscht. Google rät Betroffenen deshalb, sich direkt an den Inhaber der Website zu wenden und dessen Meldefunktion zu nutzen – er kann die Bilder endgültig entfernen.
EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Anbieter von Hostingdiensten müssen nach Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) Verfahren einrichten, über die man ihnen Inhalte melden kann, die man für rechtswidrig hält. Die Verfahren müssen leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein und Meldungen auf elektronischem Weg ermöglichen.
Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Gib in der Meldung möglichst die genaue Adresse der Seite an, auf der die Aufnahmen stehen, und schreib dazu, dass du der Veröffentlichung nicht zugestimmt hast.
2. Aus der Google-Suche entfernen lassen
Google nimmt Anträge entgegen, Videos und Bilder mit sexuellen Inhalten, an denen du beteiligt bist, aus den Suchergebnissen zu entfernen – laut Google unabhängig davon, ob die Inhalte echt oder gefälscht sind. Das gilt auch für Seiten, die dich oder deinen Namen fälschlich mit sexuellen Inhalten in Verbindung bringen. Den Antrag stellst du über die Hilfeseite von Google zu persönlichen sexuellen Inhalten.
Google kann nur Suchergebnisse entfernen, nicht die Inhalte selbst. Die Bilder bleiben auf der ursprünglichen Website und können über Links, soziale Medien oder andere Suchmaschinen weiter auffindbar sein – deshalb gehört die Meldung beim Betreiber immer dazu.
3. Weitere Verbreitung erschweren: StopNCII
StopNCII.org ist ein kostenloses Werkzeug, das von der Revenge Porn Helpline betrieben wird. Es erzeugt auf deinem Gerät einen digitalen Fingerabdruck (Hash) deiner Bilder und teilt nur diesen mit teilnehmenden Unternehmen, die die Bilder damit erkennen und entfernen können. Die Bilder selbst lädt StopNCII nach eigenen Angaben nicht von deinem Gerät herunter.
StopNCII fragt vorab unter anderem, ob du auf den Bildern zu sehen bist, ob du bei der Aufnahme mindestens 18 Jahre alt warst und ob du die Bilder noch besitzt.
Was strafbar sein kann
Deutschland: Nach § 201a Abs. 1 StGB ist strafbar, wer von einer Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt – ebenso, wer eine so entstandene Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich macht oder eine befugt hergestellte Aufnahme dieser Art wissentlich unbefugt weitergibt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Amtlicher Text: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Schweiz: Seit 1. Juli 2024 ist nach Art. 197a StGB strafbar, einen nicht öffentlichen sexuellen Inhalt ohne Zustimmung der darin erkennbaren Person an Dritte weiterzuleiten; verfolgt wird das auf Antrag. Wer den Inhalt öffentlich macht, dem droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Für Österreich hat Love8 die einschlägigen Vorschriften nicht ausgewertet. Ob eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt die Polizei. Wirst du mit den Aufnahmen erpresst, hilft die Seite Erpressung mit intimen Aufnahmen weiter.
Beweise sichern
Bei Erpressung mit intimen Aufnahmen raten die Polizei in Österreich und die Schweizerische Kriminalprävention, Beweise zu sichern – etwa Screenshots, Chatverläufe und E-Mails. Die deutsche Polizeiberatung empfiehlt, das Vorgehen mit der örtlichen Dienststelle abzusprechen.
Häufige Fragen
Löscht Google die Bilder aus dem Internet?
Nein. Google kann nur Suchergebnisse entfernen. Die Bilder bleiben auf der ursprünglichen Website und können über Links, soziale Medien oder andere Suchmaschinen weiter gefunden werden – deshalb die Meldung beim Betreiber.
Muss ich meine Bilder bei StopNCII hochladen?
Nein. Laut StopNCII wird der digitale Fingerabdruck direkt auf deinem Gerät erstellt; nur dieser wird mit StopNCII und den teilnehmenden Unternehmen geteilt.
Was, wenn die Bilder gefälscht sind?
Auch dann kannst du laut Google beantragen, sie aus den Suchergebnissen zu entfernen, wenn du auf ihnen erkennbar bist und sie dich nackt oder in einer sexuell expliziten Situation darstellen.
Weiterführende Themen
Quellen
- Persönliche sexuelle Inhalte aus der Google Suche entfernen lassen – Google Suche-Hilfe; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Hilfe beim Entfernen anstößiger oder intimer persönlicher Bilder – Google Suche-Hilfe; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- StopNCII.org – StopNCII.org, betrieben von der Revenge Porn Helpline (SWGfL); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Sextortion – Bundeskriminalamt (Österreich); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Sextortion – Erpressung per E-Mail oder SMS – Schweizerische Kriminalprävention (SKP); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Sextortion – Sexuelle Erpressung im Internet – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2022/2065 – Gesetz über digitale Dienste (DSA) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (CELLAR, CELEX 32022R2065, deutsche Fassung); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 201a – gesetze-im-internet.de – Bundesministerium der Justiz (nichtamtliche Fassung des geltenden Bundesrechts); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) – Fedlex – Publikationsplattform des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft; abgerufen am 1. Oktober 2026.