DACH
Die Lesegrenze ist Teil der Antwort
Neue DACH-Seiten behaupten nur, was in dieser Liste steht. Alles andere ist als offen markiert, auch wenn es wahrscheinlich klingt. Stand der Lektüre: 28. Oktober 2026.
Gelesen
- BGB § 312j einschließlich der Ausnahmen in Absatz 5.
- BGB § 312g Absatz 1 und die Existenz der Ausnahmen in Absatz 2; nicht jede Ausnahme wird auf Cams angewendet.
- BGB § 675x Absätze 1 bis 6 im Überblick.
- DDG § 5 Absätze 1 und 2.
- PAngV § 1, nicht die folgenden Preisbestandteile.
- DSG Art. 2 und Art. 3.
- OnlyFans Terms of Use, soweit auf dem Profil zitiert.
- DLsite-Startseite als Shop mit Yen, ohne einzelne Titel zu empfehlen.
- Internet Ombudsstelle und Stiftung für Konsumentenschutz als Selbstdarstellung.
Nicht gelesen oder nicht verwertet
Der österreichische Gesetzestext im RIS, wegen einer Robot-Prüfung. Visit-X-Impressum als Firma, weil der Abruf nur den Marketing-Titel lieferte. Aktuelle Kassen von LiveJasmin, Streamate, Fansly, Fanvue, VR- und KI-Marken. Keine Euro-Preise, keine Erfolgsquoten, keine eigenen Testkonten.
Häufige Fragen
Warum stehen dann trotzdem Markennamen im Verzeichnis?
Als Form und als Adresse zum selbst Prüfen, nicht als gemessene Erfahrung.
Ändert sich die Liste?
Wenn ein Text neu gelesen wird, gehört das Datum an die betreffende Seite, nicht still in diese Liste.
Weiterführende Themen
Quellen und Grenzen
- Wie Love8 Angaben prüft – interne Methode.
- Internet Ombudsstelle – abgerufen am 28. Oktober 2026. Staatlich anerkannte Schlichtung, kostenlos, nicht jedes Verfahren endet mit einer Einigung.
- Stiftung für Konsumentenschutz – abgerufen am 28. Oktober 2026. Unabhängige Stiftung in Bern, kein Gericht.
Welche Frage du trotzdem stellen kannst.
Die praktische Folge