DACH

Dasselbe Deutsch, drei Rechtsräume

Die bestehenden Länderseiten bleiben die juristische Landkarte. Neu sind praktische Fragen: Impressum nach dem DDG, SEPA-Erstattung nur nach dem gelesenen deutschen Absatz, Schweizer Datenschutzraum, österreichische Schlichtung.

Gelesen und nicht gelesen

Gelesen am 28. Oktober 2026: BGB § 312j, § 312g, § 675x, DDG § 5, PAngV § 1, das Schweizer DSG Art. 2 und 3, die Seiten der Internet Ombudsstelle und der Stiftung für Konsumentenschutz.

Nicht neu gelesen, weil eine Robot-Prüfung dazwischenlag: der österreichische Gesetzestext im RIS. Deshalb steht hier keine neue Paragrafenkette für Österreich. Die bestehende Österreich-Seite bleibt, was sie ist.

Einstiege

Häufige Fragen

Warum kein einheitlicher DACH-Rat?

Weil die gelesenen Texte nicht dieselben Pflichten aussprechen.

Ist die Schweiz in der EU?

Nein. Einzelne EU-Regeln können trotzdem in ihrem eigenen Anwendungsbereich relevant sein. Das sagt die bestehende Schweiz-Seite vorsichtiger als ein pauschales Nein.

Weiterführende Themen

Quellen und Grenzen

Die Liste der Absätze ohne neue Behauptung.

Was genau gelesen wurde