Glossar · Datenschutz

Browser-Fingerprinting: Was der Begriff bedeutet

Browser-Fingerprinting ist ein Verfahren, bei dem ein Server aus Eigenschaften deines Browsers und Geräts einen möglichst eindeutigen und langlebigen Wert berechnet. Laut BSI erfüllt es einen ähnlichen Zweck wie Cookies, funktioniert aber auch über verschiedene Browser hinweg. Der Inkognito-Modus schützt davor nicht: Er entfernt am Ende der Sitzung Cookies und Websitedaten, doch laut Google können Websites auch dann weiterhin Informationen über dich erheben.

Stand: 1. Oktober 2026 · Rechtshinweis: Deutschland · Österreich und Schweiz für Fingerprinting nicht geprüft

Wie ein Fingerprint entsteht

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden beschreiben Browser-Fingerprinting als serverseitige Bildung eines möglichst eindeutigen und langlebigen Werts, berechnet aus Browser-Informationen wie Bildschirmauflösung, Betriebssystemversion oder installierten Schriften. Das BSI nennt weitere Merkmale, die dafür gesammelt werden:

Aus diesen Angaben zusammen wird der Wert berechnet. Ausgelesen werden sie laut den Datenschutzbehörden zum Teil aktiv, etwa mit JavaScript, und dann an einen Server übermittelt.

Fingerprint und Cookie: der Unterschied

CookieFingerprint
Wo er entstehtwird in deinem Browser gespeichertwird laut den Datenschutzbehörden auf dem Server berechnet
Inkognito-Moduswird am Ende der Sitzung entferntnicht betroffen – der Inkognito-Modus entfernt nur, was dein Browser gespeichert hat
Andere Browsergilt nur in dem Browser, der ihn gespeichert hatermöglicht laut BSI Tracking über verschiedene Browser hinweg

Beide Methoden ermöglichen es laut BSI, Daten Webseiten-übergreifend zu erfassen. Vermarkter nutzen diese Informationen, um Profile anzulegen und Werbebanner gezielt auszuliefern.

Was das deutsche Recht sagt

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden werten es als Zugriff auf Informationen im Endgerät, wenn eine Website – etwa mit JavaScript – Eigenschaften deines Geräts ausliest und für einen Fingerprint an einen Server übermittelt. Für solche Zugriffe gilt in Deutschland:

Deutschland: Nach § 25 Abs. 1 TDDDG dürfen Informationen auf dem Endgerät der Nutzer nur mit deren Einwilligung gespeichert oder dort ausgelesen werden. Ohne Einwilligung ist das nur zulässig, wenn es unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2).

Amtlicher Text: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.

Die Orientierungshilfe, aus der diese Einordnung stammt, ist die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden, kein Gesetzestext. Wie Österreich und die Schweiz Fingerprinting einordnen, hat Love8 nicht geprüft; die Einwilligungsregeln für Cookies in Deutschland und Österreich erklärt die Seite Cookie-Banner.

Was du tun kannst – und was nicht belegt ist

Anti-Fingerprint-Funktionen einzelner Browser oder das Abschalten von JavaScript hat Love8 nicht getestet; diese Seite gibt deshalb keine Empfehlung dazu ab.

Häufige Fragen

Schützt mich der Inkognito-Modus vor Fingerprinting?

Nein. Er entfernt Cookies und Websitedaten am Ende der Sitzung. Laut Google können Websites aber auch im Inkognito-Modus weiterhin Informationen über dich erheben.

Ist Fingerprinting in Deutschland erlaubt?

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden werten das aktive Auslesen von Geräteeigenschaften für einen Fingerprint als Zugriff auf das Endgerät. Dafür verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, außer der Zugriff ist unbedingt erforderlich, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.

Macht mich ein Werbeblocker unsichtbar?

Nein. Werbeblocker sollen laut BSI Tracking verhindern, etwa indem sie Cookies bestimmter Vermarkter blockieren. Laut BSI kann aber selbst die Information, ob und welcher Werbeblocker eingesetzt wird, in den Fingerprint einfließen.

Weiterführende Themen

Quellen

Stand dieser Seite: 1. Oktober 2026. Angaben der Quellen können sich seither geändert haben.

Weitere Begriffe rund um Recht, Sicherheit und Live-Cams:

Zum Glossar