Glossar · Datenschutz
Browser-Fingerprinting: Was der Begriff bedeutet
Browser-Fingerprinting ist ein Verfahren, bei dem ein Server aus Eigenschaften deines Browsers und Geräts einen möglichst eindeutigen und langlebigen Wert berechnet. Laut BSI erfüllt es einen ähnlichen Zweck wie Cookies, funktioniert aber auch über verschiedene Browser hinweg. Der Inkognito-Modus schützt davor nicht: Er entfernt am Ende der Sitzung Cookies und Websitedaten, doch laut Google können Websites auch dann weiterhin Informationen über dich erheben.
Wie ein Fingerprint entsteht
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden beschreiben Browser-Fingerprinting als serverseitige Bildung eines möglichst eindeutigen und langlebigen Werts, berechnet aus Browser-Informationen wie Bildschirmauflösung, Betriebssystemversion oder installierten Schriften. Das BSI nennt weitere Merkmale, die dafür gesammelt werden:
- IP-Adresse, verwendeter Browser und Angaben zum Betriebssystem
- Zeitzone, eingestellte Sprache und Display-Auflösung
- verwendete Schriftarten
- sogar die Information, ob und welcher Werbeblocker eingesetzt wird
Aus diesen Angaben zusammen wird der Wert berechnet. Ausgelesen werden sie laut den Datenschutzbehörden zum Teil aktiv, etwa mit JavaScript, und dann an einen Server übermittelt.
Fingerprint und Cookie: der Unterschied
| Cookie | Fingerprint | |
|---|---|---|
| Wo er entsteht | wird in deinem Browser gespeichert | wird laut den Datenschutzbehörden auf dem Server berechnet |
| Inkognito-Modus | wird am Ende der Sitzung entfernt | nicht betroffen – der Inkognito-Modus entfernt nur, was dein Browser gespeichert hat |
| Andere Browser | gilt nur in dem Browser, der ihn gespeichert hat | ermöglicht laut BSI Tracking über verschiedene Browser hinweg |
Beide Methoden ermöglichen es laut BSI, Daten Webseiten-übergreifend zu erfassen. Vermarkter nutzen diese Informationen, um Profile anzulegen und Werbebanner gezielt auszuliefern.
Was das deutsche Recht sagt
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden werten es als Zugriff auf Informationen im Endgerät, wenn eine Website – etwa mit JavaScript – Eigenschaften deines Geräts ausliest und für einen Fingerprint an einen Server übermittelt. Für solche Zugriffe gilt in Deutschland:
Deutschland: Nach § 25 Abs. 1 TDDDG dürfen Informationen auf dem Endgerät der Nutzer nur mit deren Einwilligung gespeichert oder dort ausgelesen werden. Ohne Einwilligung ist das nur zulässig, wenn es unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2).
Amtlicher Text: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Die Orientierungshilfe, aus der diese Einordnung stammt, ist die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden, kein Gesetzestext. Wie Österreich und die Schweiz Fingerprinting einordnen, hat Love8 nicht geprüft; die Einwilligungsregeln für Cookies in Deutschland und Österreich erklärt die Seite Cookie-Banner.
Was du tun kannst – und was nicht belegt ist
- Inkognito-Modus: kann laut Google dazu beitragen, dass dein Surfverhalten auf deinem Gerät privat bleibt, und entfernt Cookies am Ende der Sitzung. Gegen einen Fingerprint, den der Server berechnet, hilft das nicht (VPN oder Inkognito).
- Einwilligung verweigern: Braucht eine Website für das Auslesen deines Geräts eine Einwilligung, kannst du sie ablehnen (Cookie-Banner). Ob sich eine Seite daran hält, kannst du von außen nicht prüfen.
- Werbeblocker: Sie sollen laut BSI Tracking verhindern, etwa indem sie das Speichern von Cookies bestimmter Vermarkter blockieren. Zugleich kann laut BSI schon die Information, ob und welcher Blocker eingesetzt wird, in den Fingerprint einfließen.
Anti-Fingerprint-Funktionen einzelner Browser oder das Abschalten von JavaScript hat Love8 nicht getestet; diese Seite gibt deshalb keine Empfehlung dazu ab.
Häufige Fragen
Schützt mich der Inkognito-Modus vor Fingerprinting?
Nein. Er entfernt Cookies und Websitedaten am Ende der Sitzung. Laut Google können Websites aber auch im Inkognito-Modus weiterhin Informationen über dich erheben.
Ist Fingerprinting in Deutschland erlaubt?
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden werten das aktive Auslesen von Geräteeigenschaften für einen Fingerprint als Zugriff auf das Endgerät. Dafür verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, außer der Zugriff ist unbedingt erforderlich, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Macht mich ein Werbeblocker unsichtbar?
Nein. Werbeblocker sollen laut BSI Tracking verhindern, etwa indem sie Cookies bestimmter Vermarkter blockieren. Laut BSI kann aber selbst die Information, ob und welcher Werbeblocker eingesetzt wird, in den Fingerprint einfließen.
Weiterführende Themen
Quellen
- Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von digitalen Diensten (OH Digitale Dienste), Version 1.2, Stand November 2024 – Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Der Browser – Gefahren und Risiken – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Adblocker & Tracking – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Im Inkognitomodus surfen – Google Chrome-Hilfe; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 – gesetze-im-internet.de – Bundesministerium der Justiz (nichtamtliche Fassung des geltenden Bundesrechts); abgerufen am 1. Oktober 2026.
Weitere Begriffe rund um Recht, Sicherheit und Live-Cams:
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