Sicherheit · Browser
Cookie-Banner: Was du erlaubst, wenn du „Akzeptieren“ klickst
Mit „Alle akzeptieren“ erlaubst du einer Website, Informationen wie Cookies auf deinem Gerät zu speichern oder dort auszulesen, die sie für den gewünschten Dienst nicht zwingend braucht – etwa für Werbung. In Deutschland und Österreich braucht sie dafür deine Einwilligung; ohne Einwilligung darf sie nur, was für den von dir gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Eine Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen.
Was das Gesetz verlangt
Deutschland: Nach § 25 Abs. 1 TDDDG dürfen Informationen auf dem Endgerät der Nutzer nur mit deren Einwilligung gespeichert oder dort ausgelesen werden. Ohne Einwilligung ist das nur zulässig, wenn es unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2).
Amtlicher Text: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Österreich: In Österreich knüpft § 165 Abs. 3 TKG 2021 die Datenermittlung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft an eine Einwilligung, die Nutzer aktiv und auf Grundlage klarer und umfassender Informationen erteilen. Das steht einer technischen Speicherung nicht entgegen, wenn sie unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.
Amtlicher Text: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Cookies sind nach der Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden ein sehr praxisrelevantes Beispiel für solche Technologien. Die Regel hängt aber nicht an einer bestimmten Technik: Auch wer mit JavaScript Eigenschaften deines Geräts ausliest, um einen Fingerabdruck deines Browsers zu bilden, greift nach Auffassung der Behörden auf dein Endgerät zu (Browser-Fingerprinting).
Wofür Websites Cookies einsetzen
Das BSI beschreibt, wie Werbenetzwerke mit Cookies oder Fingerprinting Daten über mehrere Websites hinweg erfassen – etwa den Standort über die IP-Adresse, zuvor besuchte Seiten oder den Browser –, um Profile anzulegen und Werbung gezielt auszuspielen. Für solche Zwecke fragen Cookie-Banner nach deiner Einwilligung.
Eine Einwilligung widerrufen
EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Eine Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.
Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Such auf der Website nach einem Link zu den Cookie- oder Datenschutzeinstellungen. Zusätzlich kannst du die Cookies der Website in den Einstellungen deines Browsers löschen.
Und der Inkognitomodus?
Im Inkognitomodus speichert Chrome Cookies nur für die Dauer der Sitzung und entfernt sie danach. Eine Ablehnung ersetzt das nicht: Websites können laut Chrome-Hilfe auch im Inkognitomodus weiterhin Informationen über dich erheben.
Schweiz
Die Regeln in der Schweiz hat Love8 nicht ausgewertet. Die Angaben auf dieser Seite gelten für Deutschland und Österreich.
Häufige Fragen
Darf eine Website ohne meine Einwilligung Cookies setzen?
Nur solche, die für den von dir ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind – so regeln es § 25 TDDDG in Deutschland und § 165 TKG 2021 in Österreich.
Wie widerrufe ich eine Einwilligung?
Über die Einstellungen, die die Website dafür anbietet. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Einwilligung.
Schützt der Inkognitomodus vor Cookies?
Er entfernt Cookies am Ende der Sitzung. Während der Sitzung können Websites laut Chrome-Hilfe weiterhin Informationen über dich erheben.
Weiterführende Themen
Quellen
- Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von digitalen Diensten (OH Digitale Dienste), Version 1.2, Stand November 2024 – Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Adblocker & Tracking – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Im Inkognitomodus surfen – Google Chrome-Hilfe; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 – gesetze-im-internet.de – Bundesministerium der Justiz (nichtamtliche Fassung des geltenden Bundesrechts); abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), § 165 – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich), Open-Government-Data-Schnittstelle; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (CELLAR, CELEX 32016R0679, deutsche Fassung); abgerufen am 1. Oktober 2026.
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