Rechtslage · Schweiz
Pornografie und Jugendschutz in der Schweiz: Was die Gesetze sagen
In der Schweiz regelt vor allem Art. 197 des Strafgesetzbuchs den Umgang mit Pornografie: Strafbar ist, sie Personen unter 16 Jahren zugänglich zu machen oder jemandem ungefragt anzubieten; Inhalte mit Tieren oder Minderjährigen sind ganz verboten. Seit Juli 2024 ist außerdem strafbar, intime Inhalte ohne Zustimmung weiterzuleiten. Das neue Jugendschutzgesetz für Filme und Videospiele ist erst teilweise in Kraft.
Deutsches Recht und EU-Recht gelten in der Schweiz nicht. Was Love8 an anderer Stelle für Deutschland oder die EU schreibt, lässt sich deshalb nicht auf die Schweiz übertragen.
Art. 197 StGB: Pornografie
Schweiz: Nach Art. 197 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Schweiz: Wer solche Inhalte öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie jemandem unaufgefordert anbietet, wird nach Art. 197 Abs. 2 StGB mit Busse bestraft.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Schweiz: Pornografie mit sexuellen Handlungen mit Tieren oder mit Minderjährigen ist nach Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB verboten; strafbar sind dort auch Erwerb, Besitz und Konsum.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Die strafrechtliche Altersgrenze liegt damit bei 16 Jahren, nicht bei 18 wie in Deutschland (§ 184 StGB).
Art. 197a StGB: intime Inhalte ohne Zustimmung weiterleiten
Schweiz: Seit 1. Juli 2024 ist nach Art. 197a StGB strafbar, einen nicht öffentlichen sexuellen Inhalt ohne Zustimmung der darin erkennbaren Person an Dritte weiterzuleiten; verfolgt wird das auf Antrag. Wer den Inhalt öffentlich macht, dem droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Die Vorschrift betrifft Inhalte, die nicht öffentlich sind – etwa ein Bild, das jemand im Vertrauen verschickt hat. Wie Betroffene solche Inhalte entfernen lassen können, beschreibt die Seite Intime Bilder entfernen lassen.
Jugendschutz bei Filmen und Videospielen: erst teilweise in Kraft
Schweiz: Das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) ist seit 1. Januar 2025 nur teilweise in Kraft: Laut Fedlex gelten die Artikel 1–5, 9–13, 15–19, 29, 32, 37–39 und 41; die übrigen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Schweiz: Gegenstand des JSFVG sind unter anderem die Vorgaben für Alterskennzeichnung, Inhaltsdeskriptoren und Alterskontrolle sowie Maßnahmen bei Plattformdiensten (Art. 4); das Gesetz gilt auch für Anbieterinnen von Plattformdiensten im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (Art. 2).
Amtlicher Text: Fedlex (Bundesrecht der Schweiz) – abgerufen am 1. Oktober 2026.
Wann die übrigen Bestimmungen in Kraft treten, steht in den geprüften Texten nicht. Ob einzelne Erwachsenen-Websites unter das Gesetz fallen, hat Love8 nicht geprüft.
Warum EU-Recht hier nicht gilt
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum Europäischen Wirtschaftsraum; ihre Beziehungen zur EU beruhen auf bilateralen Abkommen. EU-Regeln, die Love8 für Deutschland und Österreich nennt – etwa das Gesetz über digitale Dienste oder die Datenschutz-Grundverordnung –, stellt Love8 für die Schweiz deshalb nicht als geltendes Recht dar.
Was diese Seite nicht beantwortet
- ob ein bestimmtes Angebot in der Schweiz erlaubt ist oder strafbar wäre;
- was kantonales Recht zusätzlich regelt;
- was in der Schweiz für Datenschutz, Zahlungen und Abos gilt – dazu hat Love8 keine Schweizer Quellen ausgewertet.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter gilt in der Schweiz die strafrechtliche Grenze für Pornografie?
Art. 197 Abs. 1 StGB bestraft, wer pornografische Inhalte einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht. Die strafrechtliche Grenze liegt damit bei 16 Jahren; andere, etwa kantonale Regeln hat Love8 nicht geprüft.
Ist es in der Schweiz strafbar, Nacktbilder weiterzuleiten?
Seit 1. Juli 2024 ja, wenn es sich um einen nicht öffentlichen sexuellen Inhalt handelt und die darin erkennbare Person nicht zugestimmt hat (Art. 197a StGB). Verfolgt wird das auf Antrag; wer den Inhalt öffentlich macht, dem droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Gilt das neue Jugendschutzgesetz für Filme schon?
Nur teilweise. Laut Fedlex sind seit 1. Januar 2025 die Artikel 1–5, 9–13, 15–19, 29, 32, 37–39 und 41 in Kraft; die übrigen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Weiterführende Themen
Quellen
- Die Europäische Union und die Schweiz – Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) der Europäischen Union; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) – Fedlex – Publikationsplattform des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft; abgerufen am 1. Oktober 2026.
- Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) – Fedlex – Publikationsplattform des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft; abgerufen am 1. Oktober 2026.