Datenschutz · Deine Rechte

Datenschutz auf Erwachsenen-Websites: welche Daten anfallen und welche Rechte du hast

Eine Erwachsenen-Website erfährt mehr über dich, als dein Browser anzeigt: schon beim Aufruf Daten über Gerät und Verbindung, mit einem Konto deine E-Mail-Adresse und was du dort tust, beim Bezahlen deine Zahlungsdaten. Was ein Anbieter davon speichert, steht in seiner Datenschutzerklärung. In der EU kannst du nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem verlangen, dass er deine Daten löscht – unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn er außerhalb der EU sitzt.

Welche Daten beim Besuch, im Konto und beim Bezahlen anfallen

Beim Aufruf

Deine IP-Adresse, dein Browser und dein Betriebssystem. Solche Angaben sammeln laut BSI auch Tracking-Verfahren, die dich über Websites hinweg wiedererkennen sollen. Ob und wie lange eine Seite deine IP-Adresse speichert, steht in ihrer Datenschutzerklärung.

Cookies und Werbung

Werbenetzwerke erfassen laut BSI mit Cookies oder Fingerprinting Daten über mehrere Websites hinweg und legen daraus Profile an. In Deutschland dürfen Websites Informationen auf deinem Gerät nach § 25 TDDDG nur mit deiner Einwilligung speichern oder auslesen, es sei denn, das ist für einen von dir ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (Cookie-Banner).

Im Konto

Deine E-Mail-Adresse, dein Benutzername und alles, was du im Konto tust – Käufe, Nachrichten, Favoriten. Eine eigene E-Mail-Adresse nur für solche Konten trennt sie von deinem Alltagspostfach.

Beim Bezahlen

Deine Zahlungsdaten, die je nach Anbieter ein Zahlungsdienstleister verarbeitet. Rechnet eine Website über CCBill ab, erscheint laut CCBill „CCBill.com“ oder „CCBillEU“ auf deiner Abrechnung (Wer auf deiner Abrechnung steht).

Wo du nachliest, was eine Seite speichert

Die Antwort steht in der Datenschutzerklärung, verlinkt etwa im Seitenfuß oder bei der Registrierung. Achte vor allem auf diese Punkte:

Findest du keine Datenschutzerklärung oder beantwortet sie diese Fragen nicht, gib der Seite nur so wenige Daten wie möglich.

Deine Rechte in der EU

Die folgenden Rechte stammen aus der DSGVO und gelten in der EU, also etwa in Deutschland und Österreich. Die DSGVO gilt nach Art. 3 Abs. 2 auch für Anbieter ohne Niederlassung in der EU, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten – egal ob gegen Bezahlung – oder ihr Verhalten in der EU beobachten.

Wie du einen Löschantrag stellst und was du tust, wenn keine Antwort kommt, erklärt die Anleitung Konto löschen.

Was der Inkognito-Modus daran ändert

An dem, was die Website erfährt, ändert er nichts: Laut Google können Websites auch im Inkognito-Modus weiterhin Informationen über dich erheben, selbst wenn du nicht angemeldet bist. Der Modus begrenzt nur, was dein Browser auf dem Gerät speichert. Welche Spuren dort bleiben, erklären Privates Surfen und für das Smartphone Datenschutz am Handy.

Zu den Spuren auf dem Gerät gehören auch Benachrichtigungen: Hast du einer Seite erlaubt, dir welche zu schicken, nimmst du das in den Einstellungen deines Browsers zurück (Push-Benachrichtigungen entfernen).

Häufige Fragen

Speichern Pornoseiten meine IP-Adresse?

Deine IP-Adresse – oder bei einem VPN die des VPN-Servers – erfährt jede Website, die du aufrufst. Ob und wie lange sie gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung der Seite. Der Inkognito-Modus ändert daran nichts.

Darf ein Anbieter Daten trotz Löschantrag behalten?

Teilweise. Die Löschpflicht gilt nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO unter anderem nicht, soweit der Anbieter die Daten braucht, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen oder Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen. Welche Aufbewahrungspflichten für eine bestimmte Plattform gelten, etwa für Zahlungsunterlagen, hat Love8 nicht geprüft.

Wie werde ich E-Mails und Newsletter einer Seite wieder los?

Über den Abmeldelink in der Mail oder, falls vorhanden, über die Einstellungen in deinem Konto. Hast du in den Newsletter eingewilligt, kannst du diese Einwilligung in der EU jederzeit widerrufen.

Gilt das auch in der Schweiz?

Die DSGVO kann nach Art. 3 Abs. 1 auch Daten einer Person in der Schweiz erfassen, wenn die Verarbeitung im Rahmen einer EU-Niederlassung erfolgt. Nach Art. 3 Abs. 2 können auch Schweizer Anbieter erfasst sein, wenn sie Personen in der EU gezielt Dienste anbieten oder deren Verhalten dort beobachten. Schweizer Wohnsitz allein begründet und verhindert ihre Anwendung nicht. Das Schweizer Datenschutzrecht ist daneben gesondert zu prüfen.

Weiterführende Themen

Quellen

Du willst eine Plattform nicht mehr nutzen? Dann lass dein Konto löschen – Schritt für Schritt erklärt.

Konto löschen

Welches Recht bei grenzüberschreitenden Angeboten gilt

Die DSGVO kann nach Art. 3 Abs. 1 auch Daten einer Person in der Schweiz erfassen, wenn die Verarbeitung im Rahmen einer EU-Niederlassung erfolgt. Nach Art. 3 Abs. 2 können auch Schweizer Anbieter erfasst sein, wenn sie Personen in der EU gezielt Dienste anbieten oder deren Verhalten dort beobachten. Schweizer Wohnsitz allein begründet und verhindert ihre Anwendung nicht. Schweizer Datenschutzrechte sind daneben gesondert zu prüfen.

Quellen zur Aktualisierung