DACH

Die Schweiz hat einen eigenen räumlichen Test

Es ist falsch, die DSGVO mit dem Satz zu erledigen, die Schweiz sei kein EU-Mitglied, und dort aufzuhören. Es ist ebenso falsch, die DSGVO einfach für anwendbar zu erklären. Das DSG stellt auf die Auswirkung in der Schweiz ab.

Was die beiden Artikel sagen

Art. 2 Absatz 1 erfasst das Bearbeiten von Personendaten natürlicher Personen durch private Personen und Bundesorgane, mit den dort genannten Ausnahmen, darunter die ausschließlich persönliche Verwendung. Art. 3 Absatz 1 stellt auf die Auswirkung in der Schweiz ab, auch bei Veranlassung im Ausland. Absatz 2 verweist für privatrechtliche Ansprüche auf das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht.

Besonders schützenswerte Personendaten sind im Gesetz definiert. Ob ein konkreter Chat oder eine Zahlung darunter fällt, entscheidet der Inhalt, nicht diese Übersicht.

Was das für eine ausländische Cam heißt

Ein Anbieter im Ausland kann vom DSG erfasst sein, wenn sich die Bearbeitung in der Schweiz auswirkt. Ob das bei deinem Besuch so ist, ist eine Einzelfrage. Die DSGVO kann daneben einen eigenen Anwendungsbereich haben. Love8 erklärt nicht, welcher Weg in deinem Fall gewinnt.

Häufige Fragen

Habe ich dieselben Knöpfe wie in der DSGVO?

Nein. Die Rechte heißen im DSG anders und hängen an dessen Voraussetzungen. Die Kommissionsseite ist EU-Information, nicht das Schweizer Gesetz.

Gilt das auch in Österreich?

Nein. Österreich ist EU-Mitglied. Diese Artikel sind schweizerisch.

Weiterführende Themen

Quellen und Grenzen

Die Love8-Erklärung ist nicht das DSG und hat offene Pflichtangaben.

Was Love8 selbst tut