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Konto löschen: So machst du dein Recht auf Löschung geltend

Willst du eine Plattform nicht mehr nutzen, kannst du in der EU nach der Datenschutz-Grundverordnung verlangen, dass deine Daten gelöscht werden – auch gegenüber Anbietern außerhalb der EU, wenn sie Menschen in der EU ihre Dienste anbieten. Der Anbieter muss innerhalb eines Monats reagieren, darf manche Daten aber behalten, etwa wenn ein Gesetz ihn dazu verpflichtet.

Stand: 1. Oktober 2026 · Gilt in der EU, also in Deutschland und Österreich · nicht in der Schweiz

Das Recht auf Löschung

EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO können betroffene Personen verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt – etwa wenn die Daten für ihren Zweck nicht mehr notwendig sind oder die Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage besteht.

Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.

EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Die DSGVO gilt nach Art. 3 Abs. 2 auch für Anbieter ohne Niederlassung in der EU, wenn sie Personen, die sich in der EU befinden, Waren oder Dienstleistungen anbieten – unabhängig davon, ob dafür gezahlt wird – oder ihr Verhalten in der EU beobachten.

Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.

So stellst du den Antrag

  1. Such zuerst in den Kontoeinstellungen nach einer Funktion zum Löschen des Kontos.
  2. Gibt es keine, schreib an die Kontaktadresse aus der Datenschutzerklärung der Plattform und verlange die Löschung deiner Daten nach Art. 17 DSGVO.
  3. Nenne die E-Mail-Adresse oder den Nutzernamen deines Kontos, damit der Anbieter es zuordnen kann.
  4. Heb eine Kopie des Antrags mit Datum auf.
  5. Beende ein laufendes Abo zusätzlich über den Kündigungsweg, damit nichts mehr abgebucht wird (Abo kündigen).

Wie schnell der Anbieter reagieren muss

EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Auf einen Antrag etwa auf Löschung muss der Verantwortliche nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich reagieren, in jedem Fall innerhalb eines Monats; wenn nötig, kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden – das muss er innerhalb des ersten Monats mitteilen und begründen.

Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.

Was der Anbieter behalten darf

EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Die Löschpflicht gilt nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO unter anderem nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.

Welche Aufbewahrungspflichten für eine bestimmte Plattform gelten – etwa für Zahlungsunterlagen –, hat Love8 nicht geprüft.

Wenn der Anbieter nicht reagiert

EU – gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz: Wer meint, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen die DSGVO verstößt, kann sich nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren – insbesondere in dem Mitgliedstaat, in dem er sich aufhält.

Amtlicher Text: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – abgerufen am 1. Oktober 2026.

Und in der Schweiz?

Die DSGVO knüpft an Personen an, die sich in der EU befinden. Die Schweiz gehört nicht zur EU. Welche Rechte das Schweizer Datenschutzrecht bei der Löschung eines Kontos gibt, hat Love8 nicht ausgewertet.

Häufige Fragen

Muss eine Plattform außerhalb der EU mein Konto löschen?

Die DSGVO gilt nach Art. 3 Abs. 2 auch für Anbieter ohne Niederlassung in der EU, wenn sie Personen in der EU Dienste anbieten. Ob das für eine bestimmte Plattform zutrifft und wie du dein Recht durchsetzt, hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange darf sich der Anbieter Zeit lassen?

Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss er unverzüglich reagieren, spätestens innerhalb eines Monats. In komplexen Fällen kann er die Frist verlängern, muss das aber innerhalb des ersten Monats mitteilen und begründen.

Sind nach dem Löschen alle Daten weg?

Nicht zwingend. Der Anbieter darf Daten behalten, soweit er sie etwa zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung braucht (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).

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Quellen

Stand dieser Seite: 1. Oktober 2026. Angaben der Quellen können sich seither geändert haben.

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