KI

Erfundene Bilder sind kein Schlupfloch

Love8 verlinkt keine Modelle, Prompts oder Archive, die auf sexuelle Darstellungen von Minderjährigen zielen. Die bestehende Glossar-Korrektur zu Doujinshi hält fest: Bei Verbreitung oder öffentlichem Zugänglichmachen erfasst § 184b Absatz 1 Satz 2 StGB auch kinderpornografische Inhalte, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Andere Tathandlungen prüfst du gesondert. Love8 legt den Absatz hier nicht neu aus, sondern verweist auf diese Grenze.

Was du nicht suchst

Keine Prompts, keine Umgehung von Filtern, keine Links auf entsprechende Modelle. Ein KI-Dienst, der so etwas anbietet, ist kein Profilkandidat.

Gezeichnet, computergeneriert oder als Text verpackt ändert die Frage nicht in ein Ja. Die genaue Strafbarkeit hängt an der Tathandlung und am Inhalt. Diese Seite ist kein Gutachten für einen Einzelfall.

Andere Länder

Österreich und die Schweiz haben eigene Strafvorschriften. Der deutsche Satz gilt nicht automatisch dort. Die Länderseiten bleiben der Einstieg, und sie werden hier nicht zu einem einheitlichen Verbotstext zusammengerührt.

Häufige Fragen

Darf ich eine eindeutig erwachsene Figur beschreiben?

Das ist nicht das Thema dieser Seite. Sobald das Alter unter 18 liegt oder die Figur als minderjährig erkennbar sein soll, hör auf.

Hilft Love8 beim Löschen eines solchen Bildes?

Nein, Love8 hostet keine Bilder. Wenn jemand dich mit einem Bild erpresst, gilt die bestehende Sextortion-Seite, und bei realen Kindern die Polizei, nicht ein Blog.

Weiterführende Themen

Quellen und Grenzen

Der deutsche Absatz ist nicht das Schweizer Strafgesetz.

Schweiz nicht mitdenken